Einfach aussitzen?
Warum es unnötig ist, die Einrichtung einer internen Meldestelle hinauszuzögern.
Warum es unnötig ist, die Einrichtung einer internen Meldestelle hinauszuzögern.
Fakt ist: Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 20.000,– Euro. Zudem setzen Sie sich als Geschäftsführende hier auch einem direkten Haftungsrisiko aus.
Trotzdem warten manche Entscheiderinnen und Entscheider erst einmal ab. Wem sollte das schon auffallen? Legt man die Abschätzung des Gesetzgebers von einer Meldung pro Jahr auf 250 Beschäftigte zugrunde, könnten Sie tatsächlich eine ganze Weile unentdeckt bleiben.
Diese Haltung ist verständlich. Aber egal, wie lange oder aus welchen Gründen Sie zögern, früher oder später kommen Sie nicht darum herum, eine Meldestelle einzurichten.
Mit MyHinweis.online lässt sich die interne Meldestelle unkompliziert und sofort umsetzen. Sie müssen sich nicht selbst um die Einrichtung des Meldeportals und den rechtssicheren Betrieb kümmern, sondern können dies einfach in die Hände von Fachleuten auslagern. Diese Lösung ist auch im Blick auf die Kosten immer günstiger.
Wenn Beschäftigte potenzielle Probleme oder Verstöße melden können, bevor sie sich zu schwerwiegenden Krisen entwickeln, trägt dies erheblich zur Risikominimierung bei. Das ermöglicht es Ihnen, frühzeitig zu reagieren und langwierige rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Wenn Mitarbeiter jedoch aus Angst vor Repressalien externe Meldestellen nutzen, verlieren Sie die Kontrolle über eine sonst vielleicht schnell zu lösende Angelegenheit.
Die Einrichtung einer internen Meldestelle signalisiert Ihren Mitarbeitern, dass ihre Anliegen ernst genommen werden und dass das Unternehmen ihnen Schutz gewährleistet. Dies fördert das Vertrauen der Belegschaft in den Arbeitgeber. Ein positives Arbeitsumfeld wirkt sich wiederum auf die Loyalität der Mitarbeiter aus und prägt das Image Ihres Unternehmens in der Öffentlichkeit
Mit MyHinweis.online steht Ihnen ein All-in-one-Service zur Verfügung, der Ihnen alle Sorgen rund im das Hinweisgeberschutzgesetz abnimmt. Mit nur einem Klick sind Sie rundum abgesichert und haben alle Forderungen des HinSchG erfüllt – ganz ohne eigene personelle Ressourcen.