Buchen Sie hier ganz einfach Ihre interne Meldestelle

Sofort abgesichert beim Hinweisgeberschutz – smart und kostengünstig

So geht’s

  1. Füllen Sie das Formular aus und klicken auf “verbindlich buchen”.
  2. Sie erhalten umgehend unser Kundendossier.
  3. Wir senden Ihnen die vollständigen Vertragsunterlagen per E-Mail.
  4. Sie erhalten ein vorgefertigtes Plakat mit QR-Code zum Selbstausdruck, dass Sie in Ihren Räumlichkeiten aufhängen können.

Fertig! – Ab sofort erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlichen Mindestanforderungen.

Preise

Onboarding und Einrichtung inklusive
0-49 Beschäftigte 59 €
50-249 Beschäftigte 79 €
250-499 Beschäftigte 129 €
500-999 Beschäftigte 209 €
1.000-1.999 Beschäftigte 279 €
ab 2.000 Beschäftigte Preise auf Anfrage

Alle Preise verstehen sich pro Monat und pro Mandant sowie zuzüglich MwSt.

Buchung für MyHinweis.online

Wir freuen uns, dass Sie sich für MyHinweis.online entschieden haben! Wenn Sie Fragen zur Beauftragung haben, sind wir jederzeit für Sie da.

Ihren Auftrag zur Übernahme Ihrer internen Meldestelle durch MyHinweis.online erteilen Sie uns über nachfolgendes Bestellformular oder wählen diese Alternativen:

Leistungsverzeichnis MyHinweis.online

Mit MyHinweis.online erfüllen Sie alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes. Folgende Leistungen und Konditionen gelten für die Beauftragung von MyHinweis.online als ausgelagerte Meldestelle – unabhängig von der Anzahl Ihrer Beschäftigten.

  • Sofortige Bereitstellung der Meldekanäle nach der Buchung als intern oder extern kommunizierbarer Link sowie Plakat mit QR-Code
  • Das MyHinweis.online-Hinweisgebersystem bietet folgende Meldewege für Hinweisgeber
    • Schriftliche Meldung über das sichere Meldeformular
    • Mündliche Meldungen über das sichere Meldeformular (Sprachaufnahme)
    • Sprachen: Deutsch, Englisch. Weitere Sprachen auf Anfrage.
  • Optionale Meldekanäle zur Erweiterung von MyHinweis.online: 
    • Einrichtung einer individuellen Telefonnummer für Ihr Unternehmen. Hinweisgeber können uns auch per Telefon erreichen. Ihre Ombudsperson* nimmt Hinweise entgegen.
    • Persönliche Treffen: Hinweisgeber können persönliche Treffen vereinbaren, die wir diskret und auf Wunsch natürlich anonym abhalten.
    • Post: Hinweisgeber können uns (anonyme) Briefe zusenden.
  • Beliebig viele Benutzer
  • ihrefirma.myhinweis.de Subdomain

* “Ombudsperson” ist eine Rollenbezeichnung im Rahmen der Beauftragung von MyHinweis.online. Verschiedene sachkundige Personen aus dem MyHinweis.online-Team können diese Rolle für Sie übernehmen, um Abwesenheit bzw. Vertretung abzusichern. Bei eingehenden Hinweisen ist die jeweilige Person als Bearbeiter im System von MyHinweis.online für Sie und die Hinweisgeber identifizierbar.

  • Informationen für Vorgesetzte und Mitarbeiter zum Hinweisgeberschutzgesetz
  • Beschäftigten-Leitfaden
  • Schulungsvortrag Hinweisgeberschutz
  • Leitfaden “Wertschätzung & Loyalität”
  • Poster Meldeportal inkl. QR-Code zu Ihrem Hinweisportal fürs “Schwarze Brett”
  • DS-GVO: Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA)
  • Vorlage einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat
  • Mit Buchung stellt MyHinweis.online eine permanente Ombudsperson* mit der notwendigen Sachkunde im Bereich Hinweisgeberschutz und Datenschutz 
  • MyHinweis.online gewährleistet im laufenden Betrieb stets das Vertraulichkeitsgebot nach §8 HinSchG sowie die Konformität nach DSGVO, LDSG & TTDSG 
  • Eingehende Meldungen werden über MyHinweis.online entgegengenommen. 
  • Mit dem Eingang einer Meldung wird ein Vorgang angelegt, es werden Fristen notiert. 
  • Ihre externe Ombudsperson* führt eine Plausibilitätsprüfung des Hinweises durch und kategorisieren den Hinweis.
  • Fälle ohne Relevanz erhalten eine fristgerechte Antwort
  • Die Anzahl dieser Prüfungen ist nicht beschränkt und mit unserer pauschalen Vergütung abgedeckt.

Relevante Meldungen mit Bearbeitungsbedarf

  • Ist ein gemeldeter Hinweis relevant im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes, erfolgt eine umgehende, fristwahrende Erstbearbeitung durch MyHinweis.online bzw. Ihre Ombudsperson*.
  • Eine Information zur Erstbearbeitung ergeht innerhalb von 24 Stunden an die von Ihnen genannte Kontaktperson 
  • Die Meldung enthält den konkreten Inhalt des Hinweises, das Ergebnis der Erstprüfung und bereits etwaige Handlungsempfehlungen. 
  • Die Erstbearbeitung erfolgt zum Stundensatz i.H.v. 125 EUR. Die Abrechnung erfolgt im 15-Minutentakt und mit der monatlichen Rechnungsstellung

Optional: Wir führen Sie durch den gesamten Prozess

Des Weiteren leiten wir auf Ihren Wunsch einen Untersuchungsprozess ein und unterstützen im laufenden Prozess bei den Ermittlungsmaßnahmen. Dabei gewährleisten wir uneingeschränkt die gesetzlich geforderte Vertraulichkeit.


* “Ombudsperson” ist eine Rollenbezeichnung im Rahmen der Beauftragung von MyHinweis.online. Verschiedene sachkundige Personen aus dem MyHinweis.online-Team können diese Rolle für Sie übernehmen, um Abwesenheit bzw. Vertretung abzusichern. Bei eingehenden Hinweisen ist die jeweilige Person als Bearbeiter im System von MyHinweis.online für Sie und die Hinweisgeber identifizierbar.

Im Rahmen der Ersteinrichtung unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit eventuell interessierten Parteien, wie dem Betriebsrat

Nach der Buchung steht Ihnen unser telefonischer Service werktags von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung oder per E-Mail unter Tel. 0151 17552211.

  • Alle Preise werden pro Monat und pro Mandant zuzüglich MwSt. berechnet.
  • Die Vertragslaufzeit für MyHinweis.online beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate. 
  • Die Zahlung erfolgt jeweils einmal pro Jahr im Voraus.
  • Vor jeder jährlichen Rechnungsstellung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Änderungen seiner Beschäftigtenzahl mitzuteilen.
  • Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Vertragsende.
  • Unsere Datenschutzvereinbarung

Häufig gestellte Fragen vor der Buchung

Der Preis von MyHinweis.online ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen und beginnt bereits bei monatlich 59,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Die vollständige Preisliste finden Sie oben auf dieser Seite. Tätigkeiten für Hinweise, die als relevant im Sinne des HinSchG eingestuft werden, berechnen wir separat. Die Einstufung ist Teil unserer Erstbearbeitung und im Preis enthalten. Wir haben uns für dieses Verfahren entschieden, weil die zu erwartende Zahl an Meldungen statistisch betrachtet sehr gering ausfällt (siehe unser Beitrag dazu). 

Deshalb berechnen wir Tätigkeiten zur Hinweisbearbeitung, die als relevant im Sinne des HinSchG eingestuft werden, separat und zum Preis von 125 EUR/h und in Einheiten zu 15 Minuten. Wir berechnen also keine pauschalen Vorhaltekosten für eine Fallbearbeitung, die gar nicht benötigt wird.  Bei relevanten Hinweisen erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages eine Meldung mit Prüfergebnis und Handlungsempfehlungen. An dieser Stelle können Sie frei entscheiden, ob wir eine Untersuchung einleiten und Sie während des laufenden Prozesses bei den Ermittlungsmaßnahmen unterstützen sollen. Vertraulichkeit und – wenn vom Hinweisgebenden gewünscht – Anonymität, gewährleisten wir selbstverständlich.

Soll die weitere Bearbeitung durch Ihre Mitarbeiter erfolgen, schulen wir diese auf Wunsch zeitnah für den nötigen Sachkundenachweis gemäß §15 HinSchG.

Wir bieten derzeit ausschließlich die Zahlung per Lastschrift an. Die Zahlung erfolgt jährlich.

Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung, die vollständigen Vertragsunterlagen und unser Kunden-Dossier, mit dem Sie die Anforderungen zur Information und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter erfüllen. Ab sofort sind Sie mit Ihrem Unternehmen abgesichert.

Nach dem Klick auf “Verbindlich buchen” erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen beziehungsweise Ihrem Unternehmen und MyHinweis.online zustande. Die Leistungsbeschreibung, sowie die AGBs und die Datenschutzvereinbarung finden Sie auf dieser Seite. Außerdem erhalten Sie alle Vertragsunterlagen direkt nach der Buchung noch einmal per E-Mail.

Direkt nach der Buchung können Sie sich auf Wunsch einloggen. Allerdings ist dies nicht unbedingt nötig. Ihre externe Ombudsperson bei MyHinweis.online überwacht Ihre interne Meldestelle auf etwaige Meldungen und informiert Sie über im Sinne des HinSchG relevante Hinweise, die weiterverfolgt werden sollten.

Direkt nachdem Sie das Buchungsformular ausgefüllt und auf “Verbindlich buchen” geklickt haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Ab diesem Zeitpunkt erfüllt Ihr Unternehmen die gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes (= Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie) und Sie sind abgesichert.

Unser Ziel ist es, Sie und Ihr Unternehmen von allen Aufwänden, die das HinSchG mit sich bringt, zu entlasten. Das betrifft den laufenden Aufwand, aber auch die Einrichtung. 

Hängen Sie einfach das mit der Buchung bereitgestellten Poster mit dem QR-Code in Ihrer Betriebsstätte auf. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie es für angebracht halten, können Sie ohne weiteres auch den Link zu Ihrer unternehmensspezifischen Meldestelle bei MyHinweis.online über Mitarbeiterinformationsmedien, wie Intranet, E-Mail oder Mitarbeitermagazin kommunizieren. Fügen Sie gerne die ebenfalls von MyHinweis.online bereitgestellten Schulungsunterlagen zur Sensibilisierung der Beschäftigten für den Umgang mit der Meldestelle und die gesetzlich geforderte Information zu externen Meldemöglichkeiten bei. Mehr ist praktisch nicht zu tun.

Natürlich liegt es ganz bei Ihnen, wenn Sie das Thema und den Zugang zu Ihrer internen Meldestelle breiter und ggf. auch extern kommunizieren wollen.

Ihre Fragen zu MyHinweis.online

Ob die neuen gesetzlichen Anforderungen umzusetzen sind, steht Unternehmen leider nicht frei. Wie sie umzusetzen sind, können sie jedoch durchaus gestalten.

MyHinweis.online steht dafür, den betrieblichen und bürokratischen Aufwand bestmöglich zu minimieren, gerade weil statistisch betrachtet kaum Hinweise auftreten (siehe Beitrag). Dies kann sich zwar sukzessive und mit der flächendeckenden Einführung von Meldestellen ändern, MyHinweis.online wird jedoch immer dafür sorgen, Bürokratie und Missbrauchsrisiko und damit die Kosten für Ihr Unternehmen im geringstmöglichen Rahmen zu halten.

Maximieren möchte MyHinweis.online allerdings die potenziell positiven Auswirkungen einer Meldestelle auf das allgemeine Betriebsklima, das Vertrauen und die Loyalität Ihrer Beschäftigten und Kollegen. Dafür bieten wir Unterstützung durch Schulungsangebote sowie Informationsmaterial im Kundendossier an, dass Sie bei Buchung von MyHinweis.online erhalten. Nicht verschweigen möchten wir, dass Beschäftigte einer ausgelagerten internen Meldestelle oft mehr trauen, als einer von Kollegen und Vorgesetzten betriebenen Software. Mit MyHinweis.online können Sie das Risiko, dass sich Ihre Beschäftigten an externe Meldestellen von Behörden wenden, also bestenfalls ausschließen.

Wir kennen die täglichen betrieblichen Herausforderungen aus unserer Praxis. Und eines ist klar: Eine Software einzuführen ist immer ein Projekt mit vielen Beteiligten und damit ein Kostenrisiko. Auch wenn viele Software-Anbieter im Vergleich sehr preiswert erscheinen mögen – berücksichtigt man den tatsächlichen Aufwand für Einführung (Richtlinien-Entwicklung, Verfahrensanweisungen, Datenschutzfolgeabschätzung, Schulungsbedarf usw.) und vor allem den langfristig laufenden Aufwand, sieht die Kalkulation völlig anders aus. Denn mit der Software und deren technischen Betrieb erfüllen Sie nur einen Teil der gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen geeignetes, das heißt ausreichend geschultes und permanent abrufbereites Personal vorhalten, das zudem noch frei von Interessenkonflikten sein muss. Es müssen also redundante Strukturen geschaffen werden. Zudem genießt eine extern betriebene Meldestelle, wie sie MyHinweis.online anbietet, mehr Vertrauen bei der Belegschaft, da keine Kollegen oder Vorgesetzte mit der Hinweisbearbeitung betraut sind. So verhindern Sie wirksam, dass Hinweisgeber sich an die Öffentlichkeit oder behördliche Meldestellen wenden.

Ja. Obwohl es in der Regel nachhaltiger und kostengünstiger für Sie und Ihr Unternehmen ist, wenn sich MyHinweis.online um die Fallbearbeitung kümmert – falls Sie oder Mitarbeiter eintreffende Hinweise bearbeiten wollen, können Sie dies selbstverständlich selbst übernehmen. Die bei Ihnen zuständige(n) Person(en) benötigen einen Sachkundenachweis und müssen frei und unabhängig, also ohne Interessenkonflikt die eingehenden Meldungen betreuen. Die Kommunikation zwischen den zuständigen Personen und den Hinweisgebenden findet innerhalb des Hinweisgebersystems von MyHinweis.online statt. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter gemäß §15 HinSchG oder vermitteln entsprechende Trainer und Kurse. 

Haben Sie noch weitere Fragen? Wir beraten Sie gern!

Wir freuen uns über Ihren Anruf und beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zu MyHinweis.online.

+49(0)2150 7090780

Oder buchen Sie einfach einen Online-Termin mit unseren Experten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

Kontaktieren Sie uns

Stimmen unserer Kunden

“Ich möchte möglichst wenig Energie in dieses Thema stecken. Vielleicht gehen bei meiner Unternehmensgröße ein oder zwei Meldungen im Jahr ein – hoffentlich auch nicht. Da ist mir der ganze technische und personelle Aufwand zu groß, um mich selbst drum zu kümmern. MyHinweis.online bietet mir hier eine perfekte Lösung zu fairen Preisen.”

“Ich bin zu MyHinweis.online gewechselt, weil ich das Paket und die professionelle Unterstützung bei der laufenden Bearbeitung eingehender Meldungen schätze. Eine Mitarbeiterin, die für die Betreuung meines bisherigen Meldeportals geschult war, verließ kurz darauf unser Unternehmen – und schon musste ich wieder bei NULL anfangen. Das kann mir nun nicht mehr passieren.”

“Das laufende Tagesgeschäft fordert meine volle Aufmerksamkeit, Gesetze und Verordnungen im Gesundheitsbereich ändern sich ständig. Da bin ich froh, dass ich die zusätzliche Belastung mit den neuen Vorschriften zum Hinweisgeberschutz an ein erfahrenes Team geben kann und mich erst einmal um nichts weiter zu kümmern brauche.”

“Vom Wistleblowerschutz habe ich gehört. Ich finde es eigentlich ganz gut, dass ich mich mit Beschwerden anonym an ein Hinweisgeberportal wenden könnte, wenn mal etwas nicht stimmt. Nicht, dass ich meinen Vorgesetzten nicht vertraue, aber es ist einfach ein besseres Gefühl.”

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