Meldeportal für öffentliche Beschäftigungsgeber buchen
Formular ausfüllen – verbindlich buchen – fertig!
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Onboarding und Einrichtung | inklusive |
1-999 Einwohner | 65 € |
1.000-9.999 Einwohner | 80 € |
10.000-24.999 Einwohner | 100 € |
500-999 Beschäftigte | 209 € |
25.000-49.999 Einwohner | 145 € |
50.000-99.999 Einwohner | 170 € |
ab 100.000 Einwohner | Preise auf Anfrage |
Alle Preise verstehen sich pro Monat und pro Mandant sowie zuzüglich MwSt.
Wir freuen uns, dass Sie sich für MyHinweis.online entschieden haben! Wenn Sie Fragen zur Beauftragung haben, sind wir jederzeit für Sie da.
Ihren Auftrag zur Übernahme Ihrer internen Meldestelle durch MyHinweis.online erteilen Sie uns über nachfolgendes Bestellformular
Mit MyHinweis.online erfüllen Sie alle Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie und des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes. Folgende Leistungen und Konditionen gelten für die Beauftragung von MyHinweis.online als ausgelagerte Meldestelle.
Ersteinrichtung des MyHinweis.online-Hinweisgebersystems
* „Ombudsperson“ ist eine Rollenbezeichnung im Rahmen der Beauftragung von MyHinweis.online. Verschiedene sachkundige Personen aus dem MyHinweis.online-Team können diese Rolle für Sie übernehmen, um Abwesenheit bzw. Vertretung abzusichern. Bei eingehenden Hinweisen ist die jeweilige Person als Bearbeiter im System von MyHinweis.online für Sie und die Hinweisgeber identifizierbar.
Bereitstellung Kunden-Dossier
Laufender Betrieb des Hinweisgebersystems
Relevante Meldungen mit Bearbeitungsbedarf
Optional: Wir führen Sie durch den gesamten Prozess
Des Weiteren leiten wir auf Ihren Wunsch einen Untersuchungsprozess ein und unterstützen im laufenden Prozess bei den Ermittlungsmaßnahmen. Dabei gewährleisten wir uneingeschränkt die gesetzlich geforderte Vertraulichkeit.
* „Ombudsperson“ ist eine Rollenbezeichnung im Rahmen der Beauftragung von MyHinweis.online. Verschiedene sachkundige Personen aus dem MyHinweis.online-Team können diese Rolle für Sie übernehmen, um Abwesenheit bzw. Vertretung abzusichern. Bei eingehenden Hinweisen ist die jeweilige Person als Bearbeiter im System von MyHinweis.online für Sie und die Hinweisgeber identifizierbar.
Support
Im Rahmen der Ersteinrichtung unterstützen wir Sie auch bei der Kommunikation mit eventuell interessierten Parteien, wie dem Betriebsrat
Nach der Buchung steht Ihnen unser telefonischer Service werktags von 8 Uhr bis 18 Uhr zur Verfügung oder per E-Mail unter Tel. 0151 17552211.
Vertragliche Rahmendaten und Anlagen
Was kostet MyHinweis.online?
Der Preis von MyHinweis.online ist abhängig von der Einwohnerzahl der Kommune und beginnt bereits bei monatlich 65,- € zzgl. Mehrwertsteuer. Die vollständige Preisliste finden Sie oben auf dieser Seite. Tätigkeiten für Hinweise, die als relevant im Sinne des HinSchG eingestuft werden, berechnen wir separat. Die Einstufung ist Teil unserer Erstbearbeitung und im Preis enthalten. Wir haben uns für dieses Verfahren entschieden, weil die zu erwartende Zahl an Meldungen statistisch betrachtet sehr gering ausfällt (siehe unser Beitrag dazu).
Deshalb berechnen wir Tätigkeiten zur Hinweisbearbeitung, die als relevant im Sinne des HinSchG eingestuft werden, separat und zum Preis von 125 EUR/h und in Einheiten zu 15 Minuten. Wir berechnen also keine pauschalen Vorhaltekosten für eine Fallbearbeitung, die gar nicht benötigt wird. Bei relevanten Hinweisen erhalten Sie innerhalb eines Arbeitstages eine Meldung mit Prüfergebnis und Handlungsempfehlungen. An dieser Stelle können Sie frei entscheiden, ob wir eine Untersuchung einleiten und Sie während des laufenden Prozesses bei den Ermittlungsmaßnahmen unterstützen sollen. Vertraulichkeit und – wenn vom Hinweisgebenden gewünscht – Anonymität, gewährleisten wir selbstverständlich.
Soll die weitere Bearbeitung durch Ihre Mitarbeiter erfolgen, schulen wir diese auf Wunsch zeitnah für den nötigen Sachkundenachweis gemäß §15 HinSchG.
Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?
Wir bieten derzeit ausschließlich die Zahlung per Rechnung an.
Was passiert, nachdem ich den Auftrag erteilt habe?
Sie erhalten sofort eine Auftragsbestätigung, die vollständigen Vertragsunterlagen und unser Kunden-Dossier, mit dem Sie die Anforderungen zur Information und Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter erfüllen. Ab sofort sind Sie in punkto Hinweisgeberschutz abgesichert.
Wie wird die Beauftragung rechtskräftig unterschrieben?
Nach dem Klick auf “Verbindlich buchen” erhalten Sie eine Bestellbestätigung. Damit kommt der Vertrag zwischen Ihnen beziehungsweise Ihrer Kommune und MyHinweis.online zustande. Die Leistungsbeschreibung, sowie die AGBs und die Datenschutzvereinbarung finden Sie auf dieser Seite. Außerdem erhalten Sie alle Vertragsunterlagen direkt nach der Buchung noch einmal per E-Mail.
Wann bekomme ich Zugang zur Plattform?
Direkt nach der Buchung können Sie sich auf Wunsch einloggen. Allerdings ist dies nicht unbedingt nötig. Ihre externe Ombudsperson bei MyHinweis.online überwacht Ihre interne Meldestelle auf etwaige Meldungen und informiert Sie über im Sinne des HinSchG relevante Hinweise, die weiterverfolgt werden sollten.
Ab wann ist MyHinweis meine Meldestelle gemäß §14 HinSchG?
Direkt nachdem Sie das Buchungsformular ausgefüllt und auf “Verbindlich buchen” geklickt haben, erhalten Sie von uns eine Auftragsbestätigung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. Ab diesem Zeitpunkt erfüllt Ihre Kommune die gesetzlichen Pflichten des Hinweisgeberschutzgesetzes (= Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie) und Sie sind abgesichert.
Wann beginnt das Onboarding und wie aufwändig ist das?
Unser Ziel ist es, Sie und Ihre Kommune von allen Aufwänden, die das HinSchG mit sich bringt, zu entlasten. Das betrifft den laufenden Aufwand, aber auch die Einrichtung.
Hängen Sie einfach das mit der Buchung bereitgestellten Poster mit dem QR-Code in Ihren Büros auf. Damit sind die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wenn Sie es für angebracht halten, können Sie ohne weiteres auch den Link zu Ihrer Meldestelle bei MyHinweis.online über Mitarbeiterinformationsmedien, wie Intranet, E-Mail oder Mitarbeitermagazin kommunizieren. Fügen Sie gerne die ebenfalls von MyHinweis.online bereitgestellten Schulungsunterlagen zur Sensibilisierung der Beschäftigten für den Umgang mit der Meldestelle und die gesetzlich geforderte Information zu externen Meldemöglichkeiten bei. Mehr ist praktisch nicht zu tun.
Natürlich liegt es ganz bei Ihnen, wenn Sie das Thema und den Zugang zu Ihrer internen Meldestelle breiter und ggf. auch extern kommunizieren wollen.
Passt MyHinweis.online zu meiner Kommune?
Ob die neuen gesetzlichen Anforderungen umzusetzen sind, steht Ihnen leider nicht frei. Wie sie umzusetzen sind, können Sie jedoch durchaus gestalten.
MyHinweis.online steht dafür, den betrieblichen und bürokratischen Aufwand bestmöglich zu minimieren, gerade weil statistisch betrachtet kaum Hinweise auftreten (siehe Beitrag). Dies kann sich zwar sukzessive und mit der flächendeckenden Einführung von Meldestellen ändern, MyHinweis.online wird jedoch immer dafür sorgen, Bürokratie und Missbrauchsrisiko und damit die Kosten im geringstmöglichen Rahmen zu halten.
Maximieren möchte MyHinweis.online allerdings die potenziell positiven Auswirkungen einer Meldestelle auf das allgemeine Betriebsklima, das Vertrauen und die Loyalität Ihrer Beschäftigten und Kollegen. Dafür bieten wir Unterstützung durch Schulungsangebote sowie Informationsmaterial im Kundendossier an, dass Sie bei Buchung von MyHinweis.online erhalten. Nicht verschweigen möchten wir, dass Beschäftigte einer ausgelagerten internen Meldestelle oft mehr trauen, als einer von Kollegen und Vorgesetzten betriebenen Software. Mit MyHinweis.online können Sie das Risiko, dass sich Ihre Beschäftigten an externe Meldestellen von Behörden wenden, also bestenfalls ausschließen.
Was sind Vorteile von MyHinweis.online gegenüber einer reinen Whistleblower-Software?
Eine Software einzuführen ist immer ein Projekt mit vielen Beteiligten und damit ein Kostenrisiko. Auch wenn viele Software-Anbieter im Vergleich sehr preiswert erscheinen mögen – berücksichtigt man den tatsächlichen Aufwand für Einführung (Richtlinien-Entwicklung, Verfahrensanweisungen, Datenschutzfolgeabschätzung, Schulungsbedarf usw.) und vor allem den langfristig laufenden Aufwand, sieht die Kalkulation völlig anders aus. Denn mit der Software und deren technischen Betrieb erfüllen Sie nur einen Teil der gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen geeignetes, das heißt ausreichend geschultes und permanent abrufbereites Personal vorhalten, das zudem noch frei von Interessenkonflikten sein muss. Es müssen also redundante Strukturen geschaffen werden. Zudem genießt eine extern betriebene Meldestelle, wie sie MyHinweis.online anbietet, mehr Vertrauen bei der Belegschaft, da keine Kollegen oder Vorgesetzte mit der Hinweisbearbeitung betraut sind. So verhindern Sie wirksam, dass Hinweisgeber sich an die Öffentlichkeit oder behördliche Meldestellen wenden.
Kann ich mich auch selbst um die Bearbeitung von Hinweisen kümmern?
Ja. Obwohl es in der Regel nachhaltiger und kostengünstiger für Sie ist, wenn sich MyHinweis.online um die Fallbearbeitung kümmert – falls Sie oder Mitarbeiter eintreffende Hinweise bearbeiten wollen, können Sie dies selbstverständlich selbst übernehmen. Die bei Ihnen zuständige(n) Person(en) benötigen einen Sachkundenachweis und müssen frei und unabhängig, also ohne Interessenkonflikt die eingehenden Meldungen betreuen. Die Kommunikation zwischen den zuständigen Personen und den Hinweisgebenden findet innerhalb des Hinweisgebersystems von MyHinweis.online statt. Gerne schulen wir Ihre Mitarbeiter gemäß §15 HinSchG oder vermitteln entsprechende Trainer und Kurse.
Wir freuen uns über Ihren Anruf und beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zu MyHinweis.online.
Oder buchen Sie einfach einen Online-Termin mit unseren Experten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.
Sie möchten etwas tiefer in die Thematik einsteigen? Wir versorgen Sie mit allen wichtigen Informationen zum Thema Hinweisgeberschutz und kümmern uns um Ihre Fragen.