Whistleblowing Richtlinie (EU) 2019/1937 der EU

Warum Whistleblowing in Europa eine immer bedeutendere Rolle zukommt und was das für Unternehmen und öffentliche Beschäftigungsgeber bedeutet.

In den letzten Jahren hat Whistleblowing in Europa eine immer wichtigere Rolle eingenommen und wird als essenzieller Mechanismus zur Sicherstellung von Transparenz und Verantwortlichkeit sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor anerkannt. Das hat verschiedene Gründe.

Einige Faktoren, die zur zunehmenden Bedeutung des Whistleblowings in Europa beigetragen haben, sind:

  1. Skandale und Enthüllungen: Eine Reihe von Skandalen in verschiedenen Sektoren, wie Finanzen, Umwelt, Gesundheitswesen und Regierung, haben gezeigt, wie wichtig es ist, Missstände frühzeitig aufzudecken, um schwerwiegende Konsequenzen zu vermeiden.
  2. Medien und Öffentlichkeit: Die Medien spielen eine wesentliche Rolle bei der Aufdeckung von Missständen und fördern so die öffentliche Diskussion über die Notwendigkeit von Whistleblowing-Mechanismen.
  3. Gesetzgebung und Schutzmechanismen: Viele europäische Länder haben Gesetze erlassen, die den Schutz von Whistleblowern stärken und sie vor rechtlichen oder beruflichen Konsequenzen schützen. Diese Gesetze sind darauf ausgerichtet, den Meldenden zu ermutigen und ihnen Vertrauen in den Prozess zu geben.
  4. Unternehmenskultur und Ethik: Unternehmen und Organisationen erkennen zunehmend den Wert einer starken Ethikkultur und eines offenen Kommunikationsumfelds. Whistleblowing-Mechanismen werden als Möglichkeit gesehen, die Transparenz zu fördern und das Vertrauen der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit zu stärken.
  5. Internationale Standards: Internationale Organisationen wie die Europäische Union haben Richtlinien und Empfehlungen zur Förderung von Whistleblowing-Mechanismen in Mitgliedstaaten herausgegeben, um einen einheitlichen Ansatz zur Transparenz und Verantwortlichkeit zu fördern.
  6. Technologische Fortschritte: Die fortschreitende Digitalisierung hat es erleichtert, Whistleblowing-Plattformen einzurichten, die es Meldenden ermöglichen, anonym Informationen bereitzustellen.

Whistleblowing bezeichnet also die Praxis, bei der Einzelpersonen Informationen über Fehlverhalten, Korruption oder unethisches Verhalten innerhalb einer Organisation enthüllen. Dies hat sich als wirksames Instrument im Kampf gegen Unternehmensbetrug, staatliches Fehlverhalten und Machtmissbrauch erwiesen. Um den Schutz von Whistleblowern vor Racheaktionen und Verfolgung zu gewährleisten, hat die Europäische Union die Whistleblowing-Richtlinie verabschiedet. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten dazu, entsprechende nationale Gesetze und Regelungen einzuführen, um den Schutz von Whistleblowern zu gewährleisten.

Trotz vieler Fortschritte gibt es immer noch Herausforderungen im Zusammenhang mit Whistleblowing, darunter die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen, die Schwierigkeit, Beweise vorzulegen, und die Frage der Vertraulichkeit. Die Ausgestaltung von Whistleblowing-Mechanismen erfordert daher eine sorgfältige Balance zwischen dem Schutz der Meldenden und der Aufdeckung von Missständen.

Insgesamt hat Whistleblowing zweifellos dazu beigetragen, die Verantwortlichkeit und Transparenz in Europa zu erhöhen und und Ethik und Rechtsstaatlichkeit zu fördern.

Wichtige Fakten zur EU-Richtlinie

Die EU-Whistleblowing-Richtlinie (EU) 2019/1937 ist eine Rechtsvorschrift der Europäischen Union, die das Ziel verfolgt, den Schutz von Whistleblowern in den Mitgliedstaaten zu stärken. Am 23. Oktober 2019 verabschiedet, strebt diese Richtlinie an, ein sicheres und einheitliches Umfeld für Personen zu schaffen, die Arbeitsplatzverstöße melden möchten, ohne dabei Angst vor Repressalien haben zu müssen.

Die Richtlinie gilt für sämtliche öffentliche und private Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten, die ihren Sitz in der EU haben, sowie für Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern.

Der Anwendungsbereich der EU-Richtlinie zur Meldung von Missständen ist umfassend und erstreckt sich auf verschiedene Aspekte in verschiedenen Bereichen. Die Richtlinie zielt darauf ab, einen umfassenden Schutz für Whistleblower zu gewährleisten und deckt folgende Verstöße ab:

  • Verstöße im Bereich der Finanzdienstleistungen
  • Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und Konformität
  • Betrug
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Nukleare Sicherheit
  • Sicherheit von Lebensmitteln und Futtermitteln
  • Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten
  • Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen

Die EU-Richtlinie zur Meldung von Missständen betrifft verschiedene Akteure innerhalb der gesamten EU, darunter:

  • Whistleblower: Personen, die Fehlverhalten oder Verstöße gegen das EU-Recht melden oder offenlegen, unabhängig davon, ob sie Mitarbeitende, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Lieferanten, Freiwillige oder Stellenbewerber sind.
  • Private Organisationen und kommunale Behörden, die in den EU-Mitgliedstaaten tätig sind. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden müssen interne Meldewege für Whistleblowing einrichten. Die Richtlinie gilt auch für Gemeinden mit über 10.000 Einwohnern.
  • Nationale Behörden in den EU-Mitgliedstaaten, die externe Meldewege und zuständige Stellen für Hinweisgeber einrichten müssen.
  • Führungskräfte in Organisationen, die sicherstellen müssen, dass die Bestimmungen der Richtlinie eingehalten werden und ein unterstützendes Umfeld für Whistleblower geschaffen wird.
  • Juristen und Personalmanager, die Unternehmen bei der Umsetzung von Richtlinien und Verfahren gemäß der EU-Richtlinie unterstützen.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie indirekt betrifft somit alle Mitarbeitenden und die Öffentlichkeit. Ihr Hauptziel ist es, eine Kultur der Transparenz, Rechenschaftspflicht und ethischen Verhaltens in Organisationen und öffentlichen Einrichtungen zu fördern.

Die EU-Richtlinie 2019/1937 zum Schutz von Whistleblowern erstreckt sich über eine breite Palette von Personen, die Verstöße gegen das EU-Recht melden oder weitergeben. Der Anwendungsbereich der Richtlinie beschränkt sich nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern umfasst verschiedene Kategorien von Individuen, die in ihrem beruflichen Umfeld auf Unregelmäßigkeiten stoßen können:

  • Arbeitnehmer in Vollzeit und Teilzeit, unabhängig von ihrer Vertragsform
  • Selbstständige wie unabhängige Auftragnehmer, Freiberufler oder Berater, die mit Organisationen oder öffentlichen Einrichtungen kooperieren
  • Aktionäre sowie Mitglieder von Führungs- oder Verwaltungsorganen
  • Praktikanten ohne finanzielle Vergütung und aussichtsreiche Stellenbewerber
  • Externe Partner wie Auftragnehmer, Subunternehmer und Lieferanten, die eine arbeitsbezogene Verbindung zur betroffenen Organisation oder öffentlichen Einrichtung unterhalten
  1. Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen durch Arbeitgeber oder Kollegen: Die Richtlinie strebt den Schutz von Arbeitnehmern, Auftragnehmern, Unterauftragnehmern, Lieferanten, Aktionären, Führungskräften, Freiwilligen, Auszubildenden und Bewerbern an. Diese Schutzmaßnahme gilt sowohl für laufende als auch beendete Arbeitsverhältnisse. Sie soll Individuen ermutigen, ohne Furcht vor Repressalien Informationen offenzulegen, während gleichzeitig eine ernsthafte Untersuchung von Anschuldigungen sichergestellt wird. Unternehmen sind ausnahmslos dazu verpflichtet, keine nachteiligen Konsequenzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuleiten, die illegale Handlungen oder andere schwerwiegende Verstöße melden. Dies schließt jegliche Form von Degradierung, Entlassung, Zurückhaltung von Lohn oder Vergünstigungen sowie Belästigung oder andere Formen der Einschüchterung von Mitarbeitenden aus.
  2. Vertraulichkeit und Anonymität: Whistleblower müssen die Möglichkeit haben, Informationen vertraulich und wahlweise anonym oder nicht anonym zu melden. Die Richtlinie verbietet Organisationen, Sanktionen gegen Whistleblower zu verhängen, die sich dafür entscheiden, anonym zu bleiben, oder sie anderweitig zu diskriminieren. Es obliegt den Unternehmen, gesicherte Meldewege zu etablieren und sicherzustellen, dass lediglich autorisierte Personen Zugriff auf die gemeldeten Informationen seitens des Hinweisgebers haben. Darüber hinaus ist es unabdingbar, sicherzustellen, dass die übermittelten Informationen ernsthaft behandelt und gründlich untersucht werden, ohne dass nachteilige Auswirkungen für den Meldenden zu befürchten sind.
  3. Sichere und vertrauliche Meldewege: Um sicherzustellen, dass Hinweisgeber Informationen effektiv melden können, verlangt die Richtlinie von Unternehmen, klare, zugängliche, sichere und vertrauliche Meldewege einzurichten. Unternehmen müssen transparente Möglichkeiten für die Meldung von Verstößen bieten, darunter Kontaktdaten von Ansprechpartnern oder spezifische Kanäle. Zudem müssen diese Kanäle überwacht und für alle Mitarbeitenden zugänglich sein. Unternehmen sind dazu verpflichtet, transparente Anweisungen zur effektiven Einreichung von Meldungen bereitzustellen, einschließlich der Kontaktdaten der verantwortlichen Ansprechpartner oder Kommunikationswege. Es ist auch zwingend erforderlich, eine kontinuierliche Überwachung dieser Kanäle sicherzustellen und ihre Zugänglichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Vielfältige Wege der Meldung: Drei Möglichkeiten für Hinweisgeber gemäß EU-Whistleblowing-Richtlinie:

Interne Wege der Meldung – Direktes Einreichen von Informationen bei Unternehmen gemäß EU-Whistleblowing-Richtlinie

Informanten haben die Möglichkeit, ihre Meldungen direkt beim Unternehmen einzureichen, insbesondere bei den dafür bestimmten Ansprechpartnern. Auf diese Weise können gemeldete Probleme intern untersucht und behoben werden. Unternehmen können vielfältige interne Meldewege anbieten, darunter spezielle Hotlines, E-Mail-Adressen, Online-Plattformen oder spezifische Mitarbeiter, an die interne Berichte weitergeleitet werden. Die Zugänglichkeit interner Meldewege sollte sowohl für Mitarbeiter als auch für externe Partner, mit denen das Unternehmen kooperiert, gewährleistet sein.

Externe Kanäle für Meldungen – Möglichkeiten gemäß EU-Whistleblowing-Richtlinie

Externes Meldewesen umfasst die Einreichung von Informationen bei externen Regierungsstellen, die von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten eingerichtet wurden. Informanten können sich für diese Option entscheiden, wenn sie Bedenken haben, dass interne Meldewege nicht ausreichen oder gefährdet sind, oder wenn sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten.

Öffentliche Enthüllung als letzter Ausweg – Möglichkeiten gemäß EU-Whistleblowing-Richtlinie

Im Falle besonderer Umstände können hinweisgebende Personen sich dazu entscheiden, Informationen öffentlich oder den Medien zugänglich zu machen. Dieser Schritt wird in der Praxis nur unter folgenden Bedingungen unternommen:

  • Wenn begründete Anhaltspunkte für eine unmittelbare Gefahr des öffentlichen Interesses vorliegen, wie beispielsweise Gefährdung der öffentlichen Gesundheit oder Sicherheit.
  • Wenn die Möglichkeit von Vergeltungsmaßnahmen besteht oder die Erfolgsaussichten zur angemessenen Behandlung des Fehlverhaltens über interne oder externe Meldewege gering sind.

Es ist zu beachten, dass leichte Abweichungen auftreten können, obwohl die nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten den Empfehlungen der EU-Richtlinie folgen sollten. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen nationalen Gesetzgebungen zu überprüfen. In Deutschland bildet das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) die Grundlage für den Whistleblowing-Schutz.

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 verlangt von Unternehmen, angemessen und prompt auf Whistleblower-Meldungen zu reagieren. Dies umfasst:

  • Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von sieben Tagen gemäß den Empfehlungen der Richtlinie.
  • Untersuchung der gemeldeten Informationen und Rückmeldung an den Whistleblower innerhalb einer angemessenen Frist nach Eingang der Meldung. Die Richtlinie empfiehlt eine Rückmeldung innerhalb von drei Monaten.

Die Unternehmen haben die Verpflichtung, die in den nationalen Rechtsvorschriften festgesetzten Fristen einzuhalten und die Hinweisgeber kontinuierlich über den Fortgang der Untersuchungen zu informieren.

Zudem sind die Unternehmen angehalten, Mechanismen zur fortlaufenden Verfolgung einzurichten und eine spezifische Person, Abteilung oder einen externen Dienstleister zu bestimmen, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Meldungen über Missstände verantwortlich sind. Schließlich ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Behandlung sämtlicher meldungsbezogener Daten unerlässlich.

Zugleich verlangt die EU-Richtlinie zur Meldung von Missständen von Unternehmen, dass sie sämtliche Mitarbeitende über die essentielle Relevanz der Meldung von Unregelmäßigkeiten und den umfassenden Schutz für Hinweisgeber informieren und sensibilisieren.

Es liegt in der Verantwortung der Unternehmen sicherzustellen, dass sämtliche Beschäftigte über ihre Rechte informiert sind, auch über die verfügbaren Möglichkeiten zur Meldung. Zusätzlich ist es essenziell, das Bewusstsein für die Bedeutung des Meldens illegaler Aktivitäten oder anderer schwerwiegender Verstöße zu schärfen, um Transparenz und Integrität innerhalb der Organisation zu fördern.

Die EU-Whistleblower-Richtlinie strebt in erster Linie folgende Schutzvorkehrungen an:

  1. Vertraulichkeit: Die Richtlinie fordert, dass die Identität von Whistleblowern / hinweisgebende Personen während des gesamten Meldungsprozesses vertraulich behandelt werden muss.
  2. Untersagung von repressiven Gegenmaßnahmen: Die EU-Whistleblower-Richtlinie untersagt ausdrücklich jede Form von Rache oder Vergeltungsmaßnahmen gegenüber den meldenden Personen. Dies schließt Entlassung, Degradierung, Belästigung, Diskriminierung, Drohungen oder andere negative Handlungen ein.
  3. Beweislastumkehr: Wenn Whistleblowern / hinweisgebende Personen mit Vergeltungsmaßnahmen konfrontiert werden, legt die Richtlinie die Beweislast um. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber oder die Organisation nachweisen muss, dass die ergriffenen negativen Maßnahmen nicht in Zusammenhang mit der Whistleblower-Meldung stehen.
  4. Maßnahmen zur Beseitigung von Problemen und Hilfeleistungen: Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, den meldenden Personen angemessene Rechtsmittel und Unterstützung zu gewähren. Dies kann rechtliche, finanzielle und psychologische Hilfe umfassen.
  5. Prävention von Verantwortlichkeiten: Whistleblowern / hinweisgebende Personen sind vor zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Haftung geschützt, wenn sie Verstöße gegen das EU-Recht melden.
  6. Umfassender Schutz für verschiedene Personen: Die Richtlinie erstreckt sich nicht nur auf Arbeitnehmer, sondern auch auf Selbstständige, Auftragnehmer, Unterauftragnehmer, Aktionäre, Mitglieder von Geschäftsführungs- oder Verwaltungsorganen, Freiwillige, unbezahlte Praktikanten und sogar Stellenbewerber.

Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland

Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie in Deutschland erfolgt durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses nationale Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von hinweisgebenden Personen zu gewährleisten und die Transparenz in deutschen Unternehmen zu fördern. Das Gesetz befindet sich derzeit im Entwurf und wird voraussichtlich in naher Zukunft verabschiedet. Damit soll ein rechtlicher Rahmen geschaffen werden, die hinweisgebende Personen vor Vergeltungsmaßnahmen schützt und ihnen einen angemessenen Schutz bietet, wenn sie Missstände und Verstöße melden.

Einrichtung eines internen Whistleblower-/Hinweisgebersystems

Die Einführung eines internen Whistleblower- oder Hinweisgebersystems in Unternehmen erfordert die Schaffung eines sicheren, vertraulichen und benutzerfreundlichen Mechanismus, der Mitarbeitende und Interessengruppen dazu ermutigt, Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße zu melden. Im Einklang mit der EU-Richtlinie werden Unternehmen dazu angeleitet:

  1. Erstellung einer umfassenden Whistleblower-Richtlinie, die den Zweck, den Umfang und die Verfahren für die Meldung von Missständen gemäß der EU-Richtlinie und anderen relevanten nationalen und internationalen Vorschriften beschreibt.
  2. Benennung von Einzelpersonen oder Teams, die für die Bearbeitung von Whistleblower-Meldungen zuständig sind.
  3. Gewährleistung der Vertraulichkeit und optionalen Anonymität der Meldung. Alle Kommunikationskanäle sollten Ende-zu-Ende verschlüsselt und sicher gestaltet sein.
  4. Bereitstellung mehrerer Meldekanäle, um verschiedenen Präferenzen gerecht zu werden.
  5. Festlegung klarer und unparteiischer Verfahren für die Entgegennahme, Bearbeitung und Untersuchung von Meldungen sowie die Einhaltung von Fristen für die Rückmeldung und den Abschluss der Untersuchung.
  6. Schulung der Mitarbeitenden und Interessengruppen über die Whistleblower-Richtlinie, die Meldeverfahren sowie die Rechte und den Schutz der Whistleblower.
  7. Überwachung, Bewertung und kontinuierliche Verbesserung des Whistleblower-Systems auf Basis von Nutzerfeedback, bewährten Praktiken und Änderungen der Gesetzeslage.

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