HinSchG und ISO 9001

Gehören das Hinweisgeberschutzgesetz und die ISO 9001 irgendwie zusammen? Ein kurzer Überblick.

Das Hinweisgeberschutzgesetz und die ISO 9001 sind zwei unterschiedliche rechtliche und normative Rahmenwerke, die zwar nicht direkt miteinander in Verbindung stehen, aber dennoch einige Gemeinsamkeiten aufweisen können. Wir zeigen Ihnen, wo die Schnittstellen sind und was Sie tun müssen.

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein rechtliches Instrument, das in einigen Ländern eingeführt wurde, um Whistleblower zu schützen. Whistleblower sind Personen, die intern oder extern auf mutmaßliche rechtliche Verstöße oder Fehlverhalten in Organisationen hinweisen.

Das Gesetz soll sicherstellen, dass Whistleblower vor Repressalien und Vergeltungsmaßnahmen geschützt werden und dass ihre Meldungen angemessen untersucht und behandelt werden.

ISO 9001

Die ISO 9001 ist eine internationale Norm für Qualitätsmanagementsysteme. Sie legt Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem fest und ist darauf ausgerichtet, die Effizienz und Effektivität einer Organisation zu verbessern, um die Kundenzufriedenheit zu steigern und gleichzeitig rechtliche und regulatorische Anforderungen zu erfüllen.

Die ISO 9001 hat nichts direkt mit dem Schutz von Hinweisgebern oder Whistleblowern zu tun, sondern konzentriert sich auf die Qualitätsmanagementpraktiken in einer Organisation.

Obwohl diese beiden Konzepte unterschiedliche Schwerpunkte haben, kann es Situationen geben, in denen sie sich überschneiden. Zum Beispiel, wenn ein Unternehmen oder eine Organisation, die ISO 9001 zertifiziert ist, auch Mechanismen und Prozesse implementiert, um Fehlverhalten oder Qualitätsprobleme zu identifizieren und zu melden. In solchen Fällen werden die Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes relevant.

Wichtig:

Die Verbindung zwischen diesen beiden Konzepten ist von den jeweiligen nationalen Gesetzen und den Entscheidungen und Praktiken einer Organisation abhängt. Es gibt keine direkte oder vorgeschriebene Verbindung zwischen dem Hinweisgeberschutzgesetz und der ISO 9001.

Wie kann man das Hinweisgeberschutzportal und die ISO 9001 in Einklang bringen?

Das Hinweisgeberschutzportal und die ISO 9001 können in Einklang gebracht werden, indem Organisationen sicherstellen, dass die Prozesse und Verfahren zur Meldung von Verstößen oder Fehlverhalten in die Qualitätssysteme und Compliance-Praktiken der Organisation integriert werden. Hier sind einige Schritte, die helfen können:

  • Integration in das Qualitätsmanagementsystem (QMS)
  • Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern
  • Schulung und Sensibilisierung
  • Überwachung und Verbesserung
  • Dokumentation
  • Compliance mit gesetzlichen Anforderungen

Durch die Integration des Hinweisgeberschutzportals in Ihr Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001 können Sie sicherstellen, dass Verstöße und Qualitätsprobleme effektiv erfasst und behandelt werden, während gleichzeitig die Vertraulichkeit und der Schutz von Hinweisgebern gewährleistet werden. Dies kann dazu beitragen, die Integrität Ihrer Organisation zu erhalten und die Kundenzufriedenheit zu steigern.

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