So schützen Sie Ihr Unternehmen

Ein digitales Hinweisgebersystem kann helfen, Schäden vom Unternehmen abzuwenden

Ein Hinweisgeber-System ist eine digitale Anwendung oder Software, über die Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner Verstöße gegen geltendes Recht und Unternehmensrichtlinien melden können. Besonders Mitarbeiter sind oft die Ersten, die solche Verstöße bemerken, und können diese über das digitale Whistleblower-System an das Unternehmen weitergeben.

Schnelle Verfügbarkeit des Systems

Unser digitales Hinweisgebersystem MyHinweis.online steht Ihnen bequem über das Internet und/oder das unternehmensinterne Intranet zur Verfügung, damit Sie jederzeit und von überall aus sicher und problemlos darauf zugreifen können.

Das Unternehmen kann dann umgehend Maßnahmen ergreifen, um Schäden vorzubeugen oder – falls bereits ein Verstoß begangen wurde – den wirtschaftlichen Schaden zu minimieren. Zudem kann so vermieden werden, dass das Ansehen des Unternehmens in der Wirtschaftsbranche beeinträchtigt wird, was einen Reputationsschaden zur Folge hätte.

Anforderungen an ein Hinweisgebersystem

Moderne digitale Hinweisgebersysteme müssen ein breites Spektrum von rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen erfüllen:

Die Richtlinie legt fest, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im digitalen Hinweisgebersystem im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stehen muss. Hierbei sind auch die Vorgaben der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder in Bezug auf Hinweisgebersysteme zu berücksichtigen. Die Umsetzung der rechtlichen Grundlagen, die Beachtung von Betroffenenrechten, Dokumentationsanforderungen sowie technische und organisatorische Maßnahmen sind wesentliche Bestandteile eines korrekten digitalen Hinweisgebersystem. Insbesondere muss die Vertraulichkeit der Identität des Hinweisgebers und eventuell genannter Dritter gewährleistet sein, sowohl technisch als auch organisatorisch, um unbefugten Zugriff auf diese Informationen zu verhindern. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, Meldungen anonym, also ohne Identifikation des Hinweisgebers, abzugeben.

Die Integrität und Vollständigkeit der Informationen müssen ebenfalls technisch sichergestellt werden. Alle Meldungen müssen im Einklang mit dem Datenschutzrecht und den Vertraulichkeitsvorgaben gemäß der Richtlinie dokumentiert werden. Die Umsetzung von Löschrichtlinien für personenbezogene Daten ist eine essenzielle Funktion eines rechtskonformen Hinweisgebersystem. Daten, die für die Bearbeitung einer spezifischen Meldung offensichtlich nicht relevant sind oder nicht mehr benötigt werden, müssen in der Regel gelöscht werden, es sei denn, es liegen andere rechtliche Gründe vor, die eine weitere Speicherung oder Verarbeitung rechtfertigen.

Ein digitales Hinweisgebersystem unterstützt Ihr Unternehmen nicht nur bei der Umsetzung von zusätzlichen Compliance-Maßnahmen oder “Folgemaßnahmen” gemäß den Richtlinien nach Meldungseingang, sondern begleitet diese Prozesse auch strukturiert. Neben der Einführung des Hinweisgebersystems betont die Richtlinie auch die Einrichtung interner Meldewege und die Umsetzung von Maßnahmen im Anschluss an eine Meldung. “Folgemaßnahmen” umfassen die Überprüfung gemeldeter Behauptungen, interne Untersuchungen, Ermittlungen, rechtliche Schritte sowie abschließende Maßnahmen.

Lernen Sie jetzt MyHinweis.online kennen

MyHinweis.online erfüllt sämtliche rechtlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen an ein digitales Hinweisgebersystem und trägt aktiv dazu bei, Ihr Unternehmen vor potenziellen Schäden zu schützen.

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